Das VGH Altersvorsorgedepot startet im Januar 2027 und ermöglicht, die Chancen des Kapitalmarkts für Ihr finanzielles Alterspolster zu nutzen – mit hohen Zulagen vom Staat und Steuervorteilen.
Vertragspartner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Schon mit kleinen Beiträgen ab 25 Euro monatlich – also einer Eigenleistung von 300 Euro im Jahr – sichern sich Familien erhebliche Förderungen fürs Alter und den Nachwuchs.
Wer Fonds und ETFs kennt, findet im Altersvorsorgedepot eine optimale Lösung, um fürs Alter vorzusorgen. Für alle „Neulinge“ bietet es einen leichten Einstieg in den Kapitalmarkt.
Freiberuflich Tätige nutzen mit dem Altersvorsorgedepot endlich dieselben Steuervorteile und staatlichen Zulagen wie Angestellte, um ein finanzielles Polster fürs Alter aufzubauen.
Das Altersvorsorgedepot ist eine flexiblere, staatlich geförderte Weiterentwicklung der Riester-Rente. Bestehende Verträge bleiben geschützt. Ein späterer Vergleich kann trotzdem sinnvoll sein.
Bei der VGH werden Sie persönlich beraten, bekommen individuelle Empfehlungen und bei Fragen eine schnelle Antwort. Außerdem profitieren Sie von 276 Jahren Versicherungserfahrung und langjähriger Kompetenz in der Kapitalanlage.
Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungsleistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungsbeschreibungen sind kein Vertragsbestandteil. Grundlage für den Versicherungsschutz sind ausschließlich die Versicherungsbedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungsvertrag.
Hier finden Sie die Vermittler-Informationen Ihrer Sparkasse.
Die neuen Angebote sollen ab dem 1. Januar 2027 starten.
Es gibt eine zweistufige und einkommensunabhängige Grundzulage: Bis 360 Euro im Jahr gibt es 50 Cent vom Staat (maximal 180 Euro), für jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Cent (maximal 360 Euro).
Maximale Grundzulage: 540 Euro pro Jahr.
PLUS: 300 Euro Kinderzulage pro kindergeldberechtigtem Kind – bereits ab 25 Euro Eigenbeitrag im Monat. Einmalig 200 Euro Startbonus für Berufseinsteiger unter 25 Jahre.
Bestehende Riester-Verträge bleiben geschützt und können weitergeführt werden. Ein späterer Wechsel oder Vergleich sollte individuell geprüft werden.
Ja. Im Allgemeinen können Sie von Ihrem bestehenden Riester-Vertrag in einen Neuvertrag zu den neuen Konditionen inklusive der neuen steuerlichen Förderung wechseln, ohne Ihre bisherige Förderung zurückzahlen zu müssen. Alternativ können Sie Ihren alten Vertrag unter Beibehaltung der bestehenden Konditionen fortführen und hier ausschließlich in die neue Fördersystematik wechseln.
Es fallen keine Steuern auf Erträge während der Ansparphase an. In der Rentenphase werden die Auszahlungen dann mit einem (meist niedrigeren) persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Die Rente muss zwischen dem 65. und 70. Lebensjahr beginnen. Neben der lebenslangen Rentenzahlung ist jetzt auch ein Auszahlungsplan bis mindestens zum 85. Lebensjahr möglich. Eine frühere Auszahlung kann erfolgen, wenn schon die gesetzliche Altersrente bezogen wird. Die Möglichkeit einer Teilkapitalauszahlung in Höhe von 30 Prozent zu Rentenbeginn bleibt bestehen.
Ja, die neue Förderung kann zukünftig genutzt werden – auch von Selbstständigen und Freiberuflern sowie von Pflichtmitgliedern berufsständischer Versorgungswerke.
Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.