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Vorteile

Vorteile des mit­wachsenden Kontos

  • Konto mit wachsender Funktio­nalität – passt sich der Lebens­phase Ihres Kindes an
  • Als gesetz­liche Vertreter haben Sie das Konto Ihres Kindes jeder­zeit im Blick
  • Kosten­lose Konto­führung
  • Höchste Sicherheit für Ihr Kind –  keine Konto­überziehung möglich
  • Online-Banking inklusive sicherem pushTAN-Verfahren für Sie als gesetz­lichen Vertreter
  • Persönliche Beratung und Betreuung – Ihre Sparkasse ist persön­lich für Sie da
  • Die Konto­nummer bleibt ein Leben lang

Bequem von zu Hause aus er­ledigt

  • Online, papier­los be­antragen
Ihr nächster Schritt

Beantragen Sie nun ein Mitwachsendes Konto – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Funktionalität

Das Konto, das mitwächst

Schritt für Schritt den Umgang mit Geld lernen

Vom Spar- und Taschengeld­konto bis hin zum voll­wertigen Giro­konto – die Funktionalität des mit­wachsenden Kontos passt sich jeder Lebens­phase Ihres Kindes optimal an.

Leistungen

Leistungen

Online-Banking

Als gesetz­licher Ver­treter bekommen Sie einen kosten­freien Online-Banking-Zugang, um das Konto Ihres Kindes zu ver­walten. Mit dem integrierten Kontowecker können Sie sich über alle Kontobewegungen per SMS, E-Mail oder Push-Nachricht informieren lassen.

Elternvollmacht

Mit der Elternvollmacht können sich gesetz­liche Ver­treter gegen­seitig die Voll­macht zu­sprechen. So können Sie bequem und un­abhängig von­einander voll­umfänglich für das Kind handeln und das mit­wachsende Konto verwalten.

Die meistgenutzte Banking-App

Vielfach ausgezeichnet

  • Sicheres Banking mit Smart­phone und Tablet
  • Mit Wero Geld senden und empfangen in weniger als 10 Sekunden (ab 18 Jahren) 
  • Dank Multibanking haben Sie alle Bank­verbindungen in einer App

 

Kostenfreie Bargeld­auszahlung

Ihr Kind hat stets Zu­gang zu seinem Taschen­geld – deutschland­weit an allen Sparkassen-Geld­automaten sowie bei aus­gewählten Einzel­händlern ab einem geringen Einkaufs­wert.

Mobiles Bezahlen

Auch ohne Geldbeutel mit Geld versorgt: kontaktlos und mobil bezahlen mit Smartphone – ganz einfach mit Apple Pay oder der App4 „Mobiles Bezahlen“ für Android™-Smartphones

KulturPass

Der KulturPass ist eine erfolgreiche Initiative des Bundestags und der Bundesregierung, mit dem 18-Jährige ein frei verfügbares Budget von 100 Euro für Bücher, CDs, Platten und vieles mehr einsetzen können. 

FAQ

Häufige Fragen zum mitwachsenden Konto

Wann braucht mein Kind ein eigenes Konto?

Das mit­wachsende Konto können Sie schon zur Geburt für Ihr Kind er­öffnen. Sie selbst, Ver­wandte oder Paten können auf dieses Konto ein­zahlen und so für Ihr Kind sparen. So wächst schnell ein schönes Start­guthaben für einen künftigen Führer­schein, ein Auto oder Studium heran. Später, zum Beispiel mit 7 Jahren, wird das mit­wachsende Konto zum Taschen­geldkonto – auf Wunsch mit eigener Sparkassen-Card (Debitkarte) und Online-Banking. So lernt Ihr Kind so früh wie möglich den Umgang mit Geld. Ein weiteres Plus: Die Konto­nummer/ IBAN des mit­wachsenden Kontos bleibt ein Leben lang.

Ab wann bekommt mein Kind eine eigene Sparkassen-Card (Debitkarte) zum Konto?

Eine Sparkassen-Card (Debitkarte) bieten wir mit 7 Jahren an. Ab diesem Zeitpunkt sind die Kinder „beschränkt geschäftsfähig“ und dürfen Taschengeldgeschäfte ohne die Zustimmung ihrer Eltern abschließen. Diese Änderung wirkt sich auch im Umgang mit dem Girokonto aus und Ihr Kind hat mit Ihrem Einverständnis die Möglichkeit, mit einer eigenen Sparkassen-Card (Debitkarte) über sein Konto zu verfügen – natürlich nur im Rahmen des Taschengeldes! Die Sparkassen-Card (Debitkarte) beantragen Sie ganz einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unterschrift eines gesetzlichen Vertreters. Auf Wunsch richten wir auch gleich einen Dauerauftrag für das Taschengeld ein, damit Ihr Kind schon frühzeitig den Umgang mit Geld lernt und sicher in eine finanzielle Zukunft startet 

Ab wann bekommt mein Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag?

Ein Online-Banking-Vertrag wird ab zwölf Jahren an­geboten. Im Rahmen der Konto­eröffnung ab dem 12. Lebens­jahr ist der Online-Banking-Vertrag automatisch dabei. Hat Ihr Kind bereits ein Konto und erreicht das 12. Lebensjahr, können Sie selbst entscheiden, wann Ihr Kind einen eigenen Online-Banking-Vertrag erhalten soll. Hierfür beantragen Sie diesen einfach in Ihrer Sparkasse. Liegt eine Elternvollmacht vor, reicht die Unter­schrift eines gesetz­lichen Ver­treters.

Gibt es für mein Kind eine App zum Konto?

Eine spezielle App für Kinder gibt es nicht. Aber mit Ab­schluss einer Online-Banking-Vereinbarung kann auch Ihr Kind die S-App nutzen. Um den Um­gang mit Geld zu lernen und einen Über­blick über seine Finanzen zu erhalten, bietet sich die App „Finanz­checker“ mit seinem mobilen Haushalts­buch an.

Kann das mitwachsende Konto überzogen werden?

Keine Sorge: Einen Überziehungs- oder Dispokredit (ein­geräumte oder geduldete Konto­überziehung) gibt es bei Kinder- und Jugend­girokonten nicht. Ihr Kind kann sich nur so viel Geld aus­zahlen lassen, wie tat­sächlich auf dem Konto vor­handen ist. Schulden sind daher aus­geschlossen. Ab 18 Jahren ist auch das mit­wachsende Konto er­wachsen. Auf Wunsch erhalten junge Erwachsene bei einem regel­mäßigen Geld­eingang eine Sparkassen-Kreditkarte oder einen S-Dispositionskredit (eingeräumte Konto­überziehung). Optional ist für Studentinnen und Studenten auch ein Studenten­kredit möglich.

Muss mein Kind ein neues Konto eröffnen, wenn es volljährig wird?

Nein, Ihr Kind benötigt kein neues Konto. Lediglich eine Aktualisierung der Kontounterlagen ist erforderlich.

Wie viel Taschengeld ist angemessen?

Das Taschengeld sollte alters­gemäß ge­staffelt und bei jüngeren Kindern unter 10 Jahren wöchent­lich, ab un­gefähr 10 Jahren monat­lich gezahlt werden. Wenn Ihr Kind das Taschen­geld immer zu einem festen Zeit­punkt er­hält, lernt es früh, sein Geld ein­zuteilen. Für die Höhe des Taschen­geldes gibt der Beratungs­dienst Geld und Haushalt der Spar­kassen-Finanz­gruppe zusammen mit dem Deutschen Jugend­institut e. V. folgende Empfehlung:

Unter 6 Jahre 0,50-1,00 Euro / Woche
6 Jahre 1,00-1,50 Euro / Woche
7 Jahre 1,50-2,00 Euro / Woche
8 Jahre 2,00-2,50 Euro / Woche
9 Jahre 2,50-3,00 Euro / Woche
10 Jahre 16,00-18,50 Euro / Monat
11 Jahre 18,50-20,20 Euro / Monat
12 Jahre 20,50-23,00 Euro / Monat
13 Jahre 23,00-25,50 Euro / Monat
14 Jahre 25,50-30,50 Euro / Monat
15 Jahre 30,50-38,00 Euro / Monat
16 Jahre 38,00-45,50 Euro / Monat
17 Jahre 45,50-61,00 Euro / Monat
Ab 18 Jahre 61,00-76,00 Euro / Monat
Habe ich als Elternteil online Einsicht auf das Konto?

Ja, mit der Online-Konto­eröffnung erhalten Sie als gesetz­liche Ver­treter auch einen Online-Banking-Vertrag mit sicherem pushTAN-Verfahren. Über diesen können Sie komfortabel Einsicht in das Konto er­halten. Sollten Sie bereits einen Online-Banking-Vertrag besitzen, wird das Konto Ihres Kindes dort zur Ein­sicht frei geschaltet.

Kann ich als Elternteil online über das Konto verfügen?

Wenn Sie sich als gesetzliche Vertreter gegen­seitig über die Elternvollmacht bevollmächtigen, können Sie auch online über das Konto Ihres Kindes Verfügungen vor­nehmen.

Wie kann ich die Elternvollmacht einrichten?

Sie können die Elternvollmacht bequem online im Nach­gang der Konto­eröffnung vor­nehmen. Weitere Informationen zur Elternvollmacht finden Sie hier.

Ihr nächster Schritt

Beantragen ein Mitwachsendes Konto – bequem, von zu Hause aus oder vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater.

Gemäß Preis­angaben­verordnung. Den vollständigen Wortlaut unserer AGB-Preis­vereinbarung entnehmen Sie bitte den Vertrags­unterlagen und unserem Preis- und Leistungs­verzeichnis. Dort finden Sie auch weitere Informationen zur oben stehenden Tabelle, ebenso in der Entgeltinformation zum S-Giro Start+, der Entgeltinformation zum S-Giro Start und zur Entgeltinformation zum S-Giro bis Vollendung 25. Lebensjahr

Ihr Kind darf alleine über das Konto verfügen und kann bis zur Volljährig­keit alleine verfügungs­berechtigt sein. Ihr Kind erhält eine Sparkassen-Card (Debitkarte) auf Guthaben­basis auf eigenen Namen. Somit können alleine Ver­fügungen am Geld­automaten, an der Kasse, Über­weisungen und Daueraufträge sowie Bezahl­vorgänge mittels Last­schrift vor­genommen werden.

In der Geschäftsstelle Ihrer Sparkasse.

4 Für AndroidTM und bei teilnehmenden Sparkassen verfügbar. Android ist eine Marke von Google LLC.

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