Kräftige Regenfälle lassen Bäche über die Ufer treten und Schlamm- und Wassermassen bahnen sich ihren Weg in die Häuser. Wer schon einmal seinen Keller auspumpen musste, weiß: Naturgewalten sind unberechenbar und nehmen beständig zu. Versicherungsschutz gegen diese extremen Ereignisse besteht automatisch über die Hausrat- und Wohngebäudeversicherung und Sie sind vor den Auswirkungen von Naturkatastrophen geschützt. Wenn Sie diesen Schutz nicht möchten, können Sie ihn abwählen.
Vertragspartner: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover
Die VGH Wetter-App ist eine hilfreiche Service-App zur Übermittlung von Wetter-Informationen innerhalb Deutschlands. Die App bietet ortsbezogene Wettervorhersagen inklusive Unwetternachrichten und Wetterhinweise, Übersichtsinformationen zum deutschen Wetter sowie wetterbedingte Benachrichtigungen für Freizeitaktivitäten.
Hier finden Sie die Vermittlerinformationen Ihrer Sparkasse.
Elementarschäden sind Schäden, die durch das Wirken der Natur verursacht werden. Dann zeigt sie sich von ihrer zerstörerischen Seite und richtet oft sehr große Schäden an.
Nein, Versicherungsschutz bei Naturkatastrophen ist keine staatliche Leistung. Darauf weist die niedersächsische Landesregierung ausdrücklich hin. Für die Versicherung Ihres Eigentums sind Sie selbst verantwortlich.
Schäden an der Gebäudesubstanz durch zum Beispiel Überflutung des Kellers können schnell mehrere Zehntausend Euro kosten. In den meisten Fällen wird auch der Hausrat in Mitleidenschaft gezogen und muss ersetzt werden. Die Erneuerung eines Daches nach der Beschädigung durch schwere Schneemassen kann eine große finanzielle Belastung sein.
Nein, das ist nur im Zusammenhang mit einer Wohngebäude- und / oder Hausratversicherung möglich.
Vor Mai 2024 war der Schutzbaustein nur als Ergänzung zur VGH Hausrat- und/oder VGH Wohngebäudeversicherung möglich. Im neuen Tarif ab Mai 2024 ist der Schutzbaustein automatisch mit eingeschlossen.
Naturgefahren sind unberechenbar und können hohe Kosten verursachen.
Ja, Naturgefahren können jeden treffen. Besonders, wenn Sie im Erdgeschoss wohnen oder den Keller zur Lagerung von Winter- oder Sommersachen, Schuhen, Urlaubsutensilien oder Ähnlichem nutzen, sind Sie mit Ihrer Hausratversicherung im Schadenfall bestens abgesichert.
Bei Starkregen fällt innerhalb von ganz kurzer Zeit so viel Regen, dass der Boden das Wasser nicht aufnehmen kann und zwangsläufig zur Überflutung des Grundstücks führt. Wasser und Schmutz dringen so über Kellerabgänge, Lichtschächte und Garagen ins Haus. Kann die Kanalisation das Wasser nicht mehr aufnehmen, entsteht ein Rückstau. Bei fehlender Rückstausicherung könnte Abwasser über die Entwässerungsleitungen ins Haus gelangen. Erhebliche Schäden am Gebäude und Hausrat sind die Folge. Eine Rückstausicherung vermindert das Risiko. Übrigens schreiben die meisten Kommunen diese vor. Fragen Sie einfach dort oder beim Abwasserverband nach.
Die Hausratversicherung und VGH Wohngebäudeversicherung decken auch Schäden durch extreme Regenfälle (Starkregen) ab. Zusammen mit der richtigen Rückstausicherung sind Sie im Schadenfall auf der sicheren Seite.
Der Beitrag wird individuell für Sie berechnet und hängt unter anderem von Ihrem Wohngebiet ab.
In Deutschland wird das Hochwasserrisiko mithilfe des Geoinformationssystems ZÜRS beurteilt. Dabei werden regionale und geografische Besonderheiten berücksichtigt und die Gebäude den vier Gefährdungsklassen (1 = niedrig, 4 = hoch) zugeordnet. 99 Prozent aller Haushalte können problemlos versichert werden.
In der Hausratversicherung ist der Baustein weitere Naturgefahren (Elementarschäden) schon für unter 4 Euro im Jahr zu haben (bei einer Versicherungssumme von 75.000 Euro in Gefährdungsklasse 1).
In der Wohngebäudeversicherung kostet der Versicherungsschutz weniger als 35 Euro pro Jahr (bei einem Gebäudewert von 350.000 Euro in Gefährdungsklasse 1).
Sie haben Fragen? Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
Nein, in den Verträgen ab Mai 2024 ist keine Selbstbeteiligung notwendig. Bei Verträgen vor Mai 2024 beträgt Ihre Selbstbeteiligung je Schadenfall 500 Euro.
Ja, laden Sie sich die VGH Wetter-App mit kostenlosem Unwetter-Frühwarnsystem im App Store oder bei Google Play herunter. Dann werden Sie bereits ab Warnstufe ORANGE informiert.
Anbieter: VGH Versicherungen, Landschaftliche Brandkasse Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26227.
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