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Überblick

Keine Kompromisse bei der Absicherung Ihrer Arbeitskraft

Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital. Doch was ist, wenn Sie Ihrem Job nicht mehr nachgehen können und Ihr Einkommen wegbricht? Auf staatliche Unterstützung können Sie dann kaum zählen. Daher ist eine private Versicherung unverzichtbar.

Zwei Möglichkeiten Ihr Einkommen zu sichern

Der VGH Berufsunfähigkeits­schutz leistet, wenn Sie Ihren Beruf durch Unfall oder Krankheit nur noch zu 50 Prozent oder weniger ausüben können. Insgesamt bietet eine Berufsunfähigkeits­versicherung den umfangreichsten Schutz.

Der VGH Existenzschutz schützt Sie bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten oder wenn Sie schwer erkranken. Dabei ist es egal, ob Sie Ihren Beruf weiterhin ausüben können.

Vertrags­partner: VGH Versicherungen,
Provinzial Lebens­versicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover

VGH Absicherung der Arbeitskraft – Ihre Arbeitskraft ist Ihr wichtigstes Kapital

Berufsunfähigkeit kann jeden treffen: In Deutschland wird etwa jeder vierte Arbeit­nehmer berufsunfähig. Schützen Sie jetzt Ihr Einkommen für den Fall, dass Sie Ihren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

  • Monatliche Renten­zahlung schon ab 50 Prozent Berufsunfähigkeit
  • Sofort weltweiter Versicherungsschutz – ohne Wartezeit
  • Absicherung von Arbeits­fähigkeit im Premiumtarif

VGH Existenzschutz – Damit Ihr Leben nicht auf der Kippe steht

Wenn der Körper streikt, gerät Ihre wichtigste Einkommens­grundlage in Gefahr: Mit unserem VVGH Existenzschutz sichern Sie finanzielle Folgen bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten und bei schweren Krankheiten ab.

  • Absicherung von Grundfähigkeiten
  • Absicherung von schweren Krankheiten
  • Wahl zwischen einer Kapital- oder Renten­zahlung bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten
Details

Die Tarife der VGH im Überblick

 

Leistungen VGH Absicherung der Arbeitskraft Premium (auch für Junge Erwachsene) VGH Absicherung der Arbeitskraft Komfort VGH Existenzschutz
Leistung ab 50 Prozent Berufs­unfähigkeit
Leistung bei längerer Krankschreibung
Leistung bei Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit
Leistung infolge Pflegebedürftigkeit
­Weltweiter Versicherungsschutz
Vorläufiger Versicherungsschutz bei Unfall
Kapitalzahlung bei Eintritt einer schweren Krankheit
Finanzielle Sicherheit durch Zahlung einer monatlichen Rente und Beitragsbefreiung optional
Absicherung (von zum Beispiel Krediten) durch Zahlung einer Versicherungssumme optional
Leistung, wenn Berufsunfähigkeit oder Beeinträchtigung bzw. Verlust einer Grundfähigkeit ärztlich prognostiziert ist für voraussichtlich mindestens: 6 Monate 12 Monate 12 Monate
Verzicht auf Durchführung unzumutbarer Heilbehandlungen
Berufswechsel muss nicht angezeigt werden
Anfangshilfe drei Monatsrenten, bei schweren Erkrankungen neun Monatsrenten
Wiedereingliederungshilfe (sechs Monatsrenten)

Auf dieser Internetseite finden Sie nur einen Überblick über die Versicherungs­leistungen. Die dargestellten Informationen und Leistungs­beschreibungen sind kein Vertrags­bestandteil. Grundlage für den Versicherungs­schutz sind ausschließlich die Versicherungs­bedingungen und Vereinbarungen in Ihrem Versicherungs­vertrag.

Service

Schnelle Antworten finden

Was kann ich vom Staat erwarten, wenn ich meinen Beruf nicht mehr ausüben kann?

Vom Staat können Sie keine ausreichende Absicherung erwarten. Es gibt lediglich eine Grund­versorgung, wenn Sie praktisch gar nicht mehr arbeiten können – die sogenannte Erwerbs­minderungsrente. Selbstständige, Berufs­anfänger, Hausfrauen und andere erhalten in der Regel keine Leistung vom Staat.

In welchem Alter sollte ich einen VGH Absicherung der Arbeitskraft oder VGH Existenzschutz abschließen?

Die Absicherung der Arbeitskraft ist keine Frage des Alters – gesundheitliche Beeinträchtigungen können Sie während des gesamten Berufslebens treffen. Daher sollten Sie sich am besten so früh wie möglich um einen guten Schutz zur Absicherung Ihrer Arbeitskraft kümmern. Wer sich bereits in jungen Jahren für einen VGH Berufsunfähigkeits­schutz oder den VGH Existenzschutz entscheidet, profitiert aufgrund des meist guten Gesundheits­zustands und eines niedrigen Eintritts­alters von günstigen Beiträgen.

Tipp: Fragen Sie nach unserem VGH Berufsunfähigkeits­schutz für junge Erwachsene.

Wie hoch sollte die Absicherung sein?

Wir empfehlen Ihnen mindestens 75 Prozent Ihres Netto­verdienstes, jedoch eine Mindestrente von 1.100 Euro abzusichern.

Kann ich den VGH Absicherung der Arbeitskraft oder VGH Existenzschutz nachträglich anpassen?

Dank des persönlichen Anpassungs­rechts können Sie Ihren Versicherungs­schutz ohne Gesundheits­prüfung anpassen, wenn sich in Ihrem Leben etwas ändern sollte – zum Beispiel, wenn Sie ein Kind bekommen oder heiraten. Während der ersten fünf Jahre sogar ohne Anlass, sofern Sie nicht älter als 35 Jahre sind.

Auch ein späterer Berufs­wechsel oder die Aufnahme eines gefährlichen Hobbys sind mitversichert.

Welche Grundfähigkeiten und Krankheiten sind im VGH Existenzschutz versichert?

Im VGH Existenzschutz erhalten Sie bei Beeinträchtigung beziehungsweise Verlust körperlicher oder geistiger Fähigkeiten – sofern die Beeinträchtigung für mindestens 12 Monate prognostiziert ist – eine monatliche Renten­zahlung oder die vereinbarte Versicherungs­summe. Bei Eintritt einer der schweren Krankheiten erhalten Sie sofort eine einmalige Zahlung.

Anbieter: VGH Versicherungen, Provinzial Lebensversicherung Hannover, Schiffgraben 4, 30159 Hannover; Tel. 0800 1750 844 (kostenfrei) oder 0511 362 0 (zum üblichen Ortstarif), Fax 0511 362 29 60, E-Mail: service@vgh.de, Handelsregister: HRA Hannover 26226.

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